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   BFH, 06.12.1995 - II R 36/92   

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https://dejure.org/1995,6756
BFH, 06.12.1995 - II R 36/92 (https://dejure.org/1995,6756)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1995 - II R 36/92 (https://dejure.org/1995,6756)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - II R 36/92 (https://dejure.org/1995,6756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung des Grundvermögens in das der Vermögensteuer (VSt) unterfallende Gesamtvermögen - Erwerb mit Hilfe einer als Schadensersatz geleisteten Kapitalabfindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1996, 363
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - II R 36/92
    Schließlich geben auch die Ausführungen im Beschluß des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 656) zur Steuerfreiheit des persönlichen Gebrauchsvermögens entgegen der Auffassung der Revision keinen Anlaß, die mit der Kapitalabfindung angeschafften Mietwohngrundstücke von der Vermögensteuer auszunehmen.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - II R 36/92
    Der Senat sieht keinen Grund für eine weitergehende Prüfung, ob und inwieweit das sich aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ergebende verfassungsrechtliche Gebot der Nichtbesteuerung des Existenzminimums (BVerfG-Beschluß vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BStBl II 1990, 653) über die Gewährung von Freibeträgen (§ 6 VStG) hinaus bei der Besteuerung eines -- möglicherweise allein der Existenzgrundlage dienenden -- Vermögens zu berücksichtigen ist.
  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - II R 36/92
    Dabei ist es ein grundsätzliches Gebot der Steuergerechtigkeit, daß die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet wird (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 22. Februar 1984 1 BvL 10/80, BVerfGE 66, 214).
  • BFH, 22.06.1994 - II R 1/92

    Steuerfreier "Rückerwerb" nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG nur bei Identität oder

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - II R 36/92
    Ein Rückgriff auf die Surrogationsbegriffe des bürgerlichen Rechts verbietet sich zudem schon deshalb, weil diese in sich unterschiedlich sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Juni 1994 II R 1/92, BFHE 174, 377 [BFH 22.06.1994 - II R 1/92], BStBl II 1994, 656).
  • BFH, 01.12.1982 - II R 139/78

    Zonenschäden - Hauptentschädigung

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - II R 36/92
    Denn in diesen Fällen haben die Entschädigungsleistungen ihre Eigenschaft verloren, lediglich den Geldwert des Entschädigungsanspruchs zu repräsentieren (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1976 II R 135/67, BFHE 121, 206, BStBl II 1977, 289, und vom 1. Dezember 1982 II R 139/78, BFHE 137, 83, BStBl II 1983, 118).
  • BFH, 09.12.1976 - II R 135/67

    Erwerb von Wertpapieren - Erblasser - Erwerb durch Entschädigungen -

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - II R 36/92
    Denn in diesen Fällen haben die Entschädigungsleistungen ihre Eigenschaft verloren, lediglich den Geldwert des Entschädigungsanspruchs zu repräsentieren (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1976 II R 135/67, BFHE 121, 206, BStBl II 1977, 289, und vom 1. Dezember 1982 II R 139/78, BFHE 137, 83, BStBl II 1983, 118).
  • BFH, 12.03.1968 - II R 110/66

    Anwendung von § 18 Abs. 1 Nr. 10 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) auf die aus den

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - II R 36/92
    Ohne Erfolg beruft sich die Revision für die mit ihr begehrte Rechtsfolge auch auf die in den Urteilen des Senats vom 4. März 1964 II 41/60 U (BFHE 79, 37, BStBl III 1964, 246) und vom 12. März 1968 II R 110/66 (BFHE 92, 234, BStBl II 1968, 495) vertretene Rechtsauffassung zur erbschaftsteuerlichen Behandlung bezogener Entschädigungsleistungen, die aufgrund von Ansprüchen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) gezahlt wurden.
  • BFH, 04.03.1964 - II 41/60 U

    Erbschaftsteuerliche Behandlung von Ansprüchen auf Entschädigungsleistungen

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - II R 36/92
    Ohne Erfolg beruft sich die Revision für die mit ihr begehrte Rechtsfolge auch auf die in den Urteilen des Senats vom 4. März 1964 II 41/60 U (BFHE 79, 37, BStBl III 1964, 246) und vom 12. März 1968 II R 110/66 (BFHE 92, 234, BStBl II 1968, 495) vertretene Rechtsauffassung zur erbschaftsteuerlichen Behandlung bezogener Entschädigungsleistungen, die aufgrund von Ansprüchen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) gezahlt wurden.
  • FG Düsseldorf, 26.09.1997 - 3 K 7548/92

    Steuerrecht: Vermögensteuer auf aus Schmerzensgeld erworbene Wertpapiere

    Der Kläger macht geltend, die vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 6.12.1995 II R 36/92 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV 1996, 517) vertretene Auffassung, verfassungsrechtliche Prinzipien stünden der Besteuerung der mit dem Schadensausgleichskapital angeschafften Wirtschaftsgüter nicht entgegen, könne auf den dem Streitfall zugrundeliegenden Sachverhalt nicht übertragen werden.

    Der Beklagte hält an der in der Einspruchsentscheidung vertretenen Auffassung fest und verweist insbesondere auf das Urteil des BFH II R 36/92, mit dem geklärt worden sei, daß auch aus Schadensersatzleistungen gebildetes Vermögen der Besteuerung unterliege.

    Hierzu verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen im Urteil des BFH vom 6.12.1995 II R 36/92 zu § 111 Nr. 7b und Nr. 8 BewG .

    Auch insoweit verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Urteil des BFH II R 36/92.

  • BFH, 30.06.1999 - II R 5/98

    Gesamtvermögen; Einbeziehung von Wertpapieren

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 6. Dezember 1995 II R 36/92 (BFH/NV 1996, 517) ausgeführt hat, kann insbesondere aus § 111 Nr. 7b bzw. Nr. 8 BewG nicht der allgemeine Grundsatz abgeleitet werden, Schadensersatzleistungen einschließlich der mit diesen Mitteln angeschafften Wirtschaftsgüter seien bei der Vermögensteuer nicht zu berücksichtigen.

    Denn auch insoweit repräsentiert das Vermögen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Geschädigten (Bundesfinanzhof --BFH-- in BFH/NV 1996, 517, 519).

    Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 6. Dezember 1995 II R 36/92 durch Beschluß vom 22. Juli 1996 1 BvR 400/96 (Steuer-Eildienst 1996, 576) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BFH, 17.04.1996 - II R 31/94

    Keine Steuerfreiheit nach § 13 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG für Kapitalvermögen, das aus

    c) Diese auf Ansprüche beschränkte Erbschaftsteuerbefreiung entspricht auch dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, die darauf abzielt, die darin liegende Härte auszugleichen, Entschädigungsansprüche bereits zu einem Zeitpunkt der Besteuerung zu unterwerfen, zu dem diese mangels Erfüllung zwar einen Vermögenswert darstellen, aber noch nicht zu einer für den Steuerpflichtigen tatsächlich verfügbaren (realen) Bereicherung geführt haben (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 II R 36/92, BFH/NV 1996, 517, zu § 111 Nrn. 7 b und 8 des Bewertungsgesetzes).
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